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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​1. Allgemeines 

Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der Firma fotoboxMIETE (Geschäftsinhaber Oliver Heindl, Bahnhofsweg 9, 90562 Heroldsberg) verbindlich. Davon abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum der Firma fotoboxMIETE (Vermieter)

2. Vertragsabschluss 

Angebote der Firma fotoboxMIETE sind stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Ausführung der Lieferung bzw. Abholung zustande.

Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern und Irrtümer bleiben vorbehalten. Nebenabreden,

Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn die Firma fotoboxMIETE sie schriftlich bestätigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Mietern - insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die Firma fotoboxMIETE berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Mieters zurückzunehmen. Wir behalten uns ebenfalls vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit Sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Interesse der Leistungsfähigkeit als sachdienlich erweisen. Außerdem behalten wir uns vor vergleichbare Produkte anderer Hersteller oder Typen zu den von uns angebotenen Produkten zu liefern. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden

 

3. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Mietartikel bei den Mietern bzw. bei Abholung im Lager und endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Abholung bei den Mietern bzw. bei Rückgabe durch die Mieter im Lager. Die Mindestmietzeit beträgt eine Mieteinheit. Die Mieteinheit (ME) ist 1 Tag. Wenn der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren. FotoboxMIETE muss schriftlich zustimmen und hat das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag in Rechnung zu stellen. Trifft ein beauftragtes Logistik-Unternehmen den Mieter zum vereinbarten Rückholzeitpunkt nicht an, so verlängert sich der Mietzeitpunkt bis zum tatsächlichen Abholzeitpunkt. Lieferzeit und Rückholzeitpunkt müssen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags bis 12.00 Uhr erfolgen.

4. Preise und Kautionen 

Die Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Netto-Preise in Euro zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und gelten als freibleibend. Irrtümer vorbehalten. Preisänderungen auf Grund von z.B. Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Firma fotoboxMIETE aktualisiert ihre Preislisten nur so oft wie möglich. Falls sich ein Preis erhöht hat, informiert sie den Mieter und wartet vor Auftragsausführung seine Zustimmung ab. Mit erscheinen einer jeweils neuen Preisliste verlieren alle vorhergehenden/ älteren Preislisten Ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für alle Kataloge und Produktübersichten.

Wenn Kautionen vereinbart sind wird dem Mieter nach Wiedereingang der Mietartikel inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand diese zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Mietartikel wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preisliste der Firma fotoboxMIETE fällig, der ebenfalls von einer vereinbarten Kaution einbehalten wird. Restbeträge werden sodann dem Mieter erstattet, eventuelle Minusbeträge mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt. Gibt der Mieter die Mietartikel defekt zurück, so wird die Firma fotoboxMIETE eine bezahlte Kaution zunächst einbehalten und die defekten Mietgegenstände wiederinstandsetzen lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Wiederinstandsetzung Ersatz Mietartikel kaufen. Übersteigt eine vereinbarte Kaution die Wiederinstandsetzung bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Mieter die Differenz erstattet.

Der Mieter haftet jedoch bei Rückgabe defekter Mietgegenstände maximal mit der gesamten Kaution. Darüber hinaus wird die Firma fotoboxMIETE nur dann eine Gebühr erheben, wenn der Mieter die Mietgegenstände überhaupt nicht zurückgibt (z.B. wegen Diebstahl während des Ausleihzeitraumes) oder Mietartikeldefekte durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden. Der Mieter ist dann verpflichtet, dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes abzüglich der hinterlegten Kaution zu entrichten. FotoboxMIETE  ist berechtigt, die Preise seiner Mietartikel anzupassen, vorausgesetzt, sich verändernde Marktbedingungen erfordern dies. Dazu gehören beispielsweise erhebliche Veränderungen in den Beschaffungskosten und Änderungen bei der Umsatzsteuer. Bei Preiserhöhungen, die deutlich über dem regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten liegen, steht dem Mieter ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm von FotoboxMIETE  in diesen Fällen in Textform mitgeteilt. Bei Erteilung des Auftrags prüft FotoboxMIETE  erneut die Liefer-, Transport- und Personalkosten und passt diese an den festgelegten Aufwand an (insbesondere dann, wenn externe Mitarbeiter eingekauft und/oder Transportmittel für den Auftrag zugemietet werden müssen).

5. Storno/Mengenänderung   

Tritt der Mieter vom Vertrag od. Teilen dessen zurück (100% Stornierung od. Minderung von Mietartikeln) ohne Zutun von FotoboxMIETE  oder erklären wir den Rücktritt bzw. eine Kündigung des geschlossenen Mietvertrags (unsere Auftragsbestätigung) aus Gründen die von den Mietern zu vertreten sind, so werden folgende Stornokosten vereinbart.

10% des Auftragswertes bzw. des reduzierten Positionswertes bei Rücktritt bis zum 90.Tag vor Mietbeginn

25% des Auftragswertes bzw. des reduzierten Positionswertes bei Rücktritt vom 89. bis 28. Tag vor Mietbeginn

50% des Auftragswertes bzw. des reduzierten Positionswertes bei Rücktritt vom 27. bis 14. Tag vor Mietbeginn

75% des Auftragswertes bzw. des reduzierten Positionswertes bei Rücktritt ab dem 13. Tag vor Mietbeginn.

Grundlage ist die aktuell gültige Nettoauftragssumme bzw. der Positionswert.

Für Mietartikel die extra für einen Auftrag angemietet oder angeschafft werden müssen, können gesonderte Stornokosten anfallen. Die Mengenerhöhung eines Auftrags ist jederzeit möglich, jedoch abhängig von Verfügbarkeit der Mietartikel und Auslastung der Mitarbeiter von FotoboxMIETE . Bei einer Mengenreduzierung jedoch die FotoboxMIETE  nicht zu vertreten hat, kann FotoboxMIETE  Stornierungskosten fordern. Eine Mengenreduzierung der bestellten Mietartikel ist jedoch bis 5 Tage vor Mietbeginn möglich, sofern das Volumen des Gesamtauftrags dadurch nicht um mehr als 25 Prozent gemindert wird. Beträgt die Mengenreduzierung des Volums vom Gesamtauftrag mehr als 25 %, werden 80 % des ursprünglichen Auftragswertes (vor Reduzierung) fällig.

 

6. Pflichten des Mieters  

Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Mietartikel diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Mietgegenstand. Er haftet für aufkommende Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl (s. auch Punkt 3. Preise und Kautionen).

Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebene, nicht gereinigte Mietartikel oder verlorenes Zubehör wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Definition Reinigung! Eine normale Reinigung aller Mietwaren ist im Preis inbegriffen. Bei Verschmutzung der Mietartikel über das normale Maß hinaus (Kugelschreiber, Rotweinflecken o. ä. stellen wir die für eine Sonderreinigung entstandene Aufwendung in Rechnung. Entsprechendes gilt auch für den Fall der Vermischung mit anderen Mietwaren.

7. Gefahrenübergang, Lieferung und Lieferzeiten.

Angaben über Lieferfristen und Termine gelten nur bedingt. Ereignisse bei z.B. höherer Gewalt berechtigen fotoboxMIETE  auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung oder die Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände (z.B. Streik, Betriebs- oder Transportstörungen) gleich, die uns die Lieferung oder Leistung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns, unseren Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferanten eintreten. Irgendwelche Rechte, insbesondere Schadensansprüche, können in diesen Fällen nicht gegen FotoboxMIETE  geltend gemacht werden. Sofern ein Lieferant uns gegenüber von der Leistung frei wird, sind wir in gleicher Weise gegenüber dem Besteller von der Leistungspflicht befreit. Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Auch bei grober

Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche auf Ersatz von

Verzögerungsschäden sind auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. FotoboxMIETE  ist zu Teilleistungen berechtigt. Die Gefahr geht in vollem Umfang auf unseren Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Bei Lieferungen mit Montage und/ oder Dienstleistung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald dieser oder ein von Ihm beauftragter Vertreter die Ware entgegengenommen hat.

8. Transport                                                                                                                                                                                   

Wenn der Mieter die Mietartikel selbst transportiert muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren und für einen sachgemäßen Transport in einem geschlossenen Fahrzeug Sorge tragen. Bei Bestellungen zur Anlieferung erfolgt diese hinter die erste ebenerdige, verschließbare und mit einem Hubwagen erreichbare Tür mit mindestens 100cm Durchgangsbreite. Für Lieferungen verwenden wir unterschiedliche Fahrzeug Größen und Typen. Wenn die hier benannten Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Boden nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu eng ist, parkende Fahrzeuge den An- und Abtransport verhindern, die Mietartikel noch nicht sauber sortiert sind, um abgeholt werden zu können), hat FotoboxMIETE  das Recht, die hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Bei der Abholung der Mietartikel muss der Mieter diese sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter telefonisch oder elektronisch gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtag müssen die Mietartikel sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Tür im EG bereit stehen Bei der Abholung wird das Mietmaterial soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Eine genaue Kontrolle kann jedoch erst im Lager des Vermieters stattfinden. Dies kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. FotoboxMIETE trägt dafür Sorge, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Bei Verlust oder Defekt berechnen wir die Mietartikel wie unter Punkt 6 benannt.

 

9. Mängelrügen 

Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind der Firma fotoboxMIETE unverzüglich nach Erhalt der Lieferung telefonisch oder per Fax mitzuteilen. Der Mieter überprüft daher sofort nach Erhalt die Mietartikel auf Unversehrtheit und Vollständigkeit. Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietartikeln zu beheben oder andere, gleichartige Mietartikel zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter die sofortige Benachrichtigung der Firma fotoboxMIETE (per Telefon, Fax oder e-Mail) über etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz ausgeschlossen.

10. Haftungsausschlüsse / Versicherung

Nicht in diesen Bedingungen ausdrücklich zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubte Handlung und auf  Ersatz von Mangelfolgeschäden auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch FotoboxMIETE  oder einen unserer gesetzlichen Vertreter bzw. einem unserer Erfüllungsgehilfen. Gehört der Mietvertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt. Für verspätete Lieferungen durch Streik, Verkehrsbehinderungen oder höhere Gewalt übernehmen wir auch bei schriftlicher Bestätigung eines genauen Liefertermins keine Haftung. Jegliche Haftung seitens FotoboxMIETE  für Schäden, die durch unsere Zulieferer, Vertreter, Erfüllungs - oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei Auftragsausführung verursacht werden, übernehmen wir nur im Rahmen der von uns geschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Wir haften nicht für Arbeiten unserer Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Kunden direkt veranlasst sind. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sind uns unverzüglich telefonisch mitzuteilen und gleichzeitig schriftlich anzuzeigen. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung der Mietartikel entstehen. Bei Verlust oder Beschädigung der Mietartikel ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet FotoboxMIETE  gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen uns geltend machen können. FotoboxMIETE  haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietartikel, durch unsere Mitarbeiter, Freiberufler/Arbeitnehmerüberlassung od. von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietartikel oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens FotoboxMIETE  verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.

Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen. Beim vereinbarten Transport der Mietartikel durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass FotoboxMIETE  einen Zugangsweg wie unter Punkt 8 benannt vor Ort zur Verfügung steht. Schaden am Gelände und/oder an den Gebäuden geht zu Lasten des Mieters. Die Mietartikel sind nicht versichert. Die Haftung gehen auf den Mieter über, sobald dieser die Mietartikel in Empfang nimmt. Wir raten daher, die Mietartikel für die Dauer der Anmietung. einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

11. Zahlungsbedingungen 

Zahlungen haben bei Privatpersonen bar bei Abholung der Waren zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich mit dem Mieter schriftlich vereinbart worden ist.

Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig. Mietgebühren sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu entrichten. Bei Firmen Kunden gilt die Rechnung sofort netto Kasse fällig sofern nicht anders angegeben spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Erfolgt bis dahin keine Zahlung, ist FotoboxMIETE  berechtigt, für die Zeit danach Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% zuzüglich Mehrwertsteuer, sowie Bearbeitungsgebühr zu erheben. Die Geltendmachung eines Folgeschadens im Falle des Verzuges bleibt vorbehalten. Zahlungen dürfen nur direkt an FotoboxMIETE  oder einen Beauftragten erfolgen. Schecks werden nicht angenommen. Bei Teillieferungen steht uns das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.

12.Gewährleistung                                                                                                                                                                         

Für Mängel zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, hafte FotoboxMIETE  nach den folgenden Bestimmungen nur dann, wenn a) am gerügten Liefergegenstand Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch unseren Kunden oder Dritte nicht stattgefunden haben und b) unser Kunden mit der Erfüllung einer Zahlungsverpflichtungen, soweit sie fällig sind und dem Wert der unbeanstandeten Teile der Lieferung entsprechen, nicht im Rückstand ist. Zurückbehaltungen sind im Übrigen nur statthaft, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht. c) die Ware vom Kunden sachgemäß behandelt und bedient wurde. Bei berechtigter Mängelrüge bessern wir innerhalb einer angemessenen Frist nach. Dies kann in Form von Reparatur oder Reinigung oder Lieferung von Ersatzware geschehen. Zur Mängelbeseitigung hat unser Kunde uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist FotoboxMIETE  von der Mängelrüge befreit. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, ungeeigneter Einsatzgebiete, chemischer, elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Weitergehende Ansprüche unseres Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

13. Verfügbarkeit

Die durch FotoboxMIETE  nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung der Mietartikel bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch FotoboxMIETE  oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann FotoboxMIETE  nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist. Hierzu zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter FotoboxMIETE , unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietartikels ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch der Mietartikel nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial.

14. Datenschutz                                                                                                                                                                             

Personenbezogene Daten des Mieters werden durch FotoboxMIETE  gespeichert. Alle Informationen zur eindeutigen Identifikation einer Firma einer Person, sowie sämtliche Informationen zur Kontaktaufnahme sind beinhaltet. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Mieter geschlossenen Verträge und Anfragen genutzt. Darüber hinaus werden die gesammelten Daten zum Zweck der zentralen Datenverarbeitung und zur Übermittlung von Angeboten und Informationen (bzw. Werbung) über neue Waren und Dienstleistungen verwendet. Der Mieter stimmt der Weitergabe der angegebenen Daten an Inkassobüro, Rechtsanwälte, Wirtschaftsauskunfteien zu, um zur Abwicklung seiner Aufträge genutzt zu werden. Sollte der Mieter/Interessent mit der Speicherung seiner Daten nicht einverstanden sein oder die Änderung oder Löschung wünschen, kann er dies FotoboxMIETE  per Email oder telefonisch mitteilen. Email info@fotoboxMIETE .de Tel. Nr. +49 911 9806623 Weiterführende Informationen zum Datenschutz halten wir in den Datenschutzbestimmungen bereit.

                                                                                                      

15. Fotos-Abbildungen-Abweichungen/Urheberrecht                                                                                                                           FotoboxMIETE  hat jederzeit das Recht an Plätzen, wo Mietartikel des Unternehmens stehen, zu Marketingzwecken Fotos und Videos anzufertigen. Wenn erforderlich wird mit dem Mieter in Absprache darauf verzichtet, Personen und/oder Marken direkt zu fotografieren. Bei einer Veröffentlichung des Foto -od. Videomaterials werden betroffenen Personen unkenntlich gemacht. In Katalogen, auf der Website und in anderen Marketingtools von FotoboxMIETE  verwendeten Abbildungen und Fotos können diese von der Wirklichkeit abweichen. Insbesondere textile Mietartikel können Farbabweichungen aufweisen, da diese aus Naturmaterialien hergestellt sind. Bei den Maßangaben der Mietartikel in der Produktübersicht handelt es sich um Circa Maße. Soweit dies für den Mieter zumutbar ist, behält sich FotoboxMIETE   Maß- sowie Farb- und Formabweichungen vor.

16. Leistungsänderung und Änderungen der AGB                                                                                                                                  

FotoboxMIETE  hat das Recht, die Leistungsbeschreibungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige vertragsrelevante Bedingungen zu ändern. Der fotoboxMIETE  wird diese Änderungen nur dann vornehmen, wenn es hierfür berechtigte Gründe gibt. Z.B. technische Neuentwicklungen, neuere Funktionen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstige gleichwertige Gründe. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Zustimmung des Mieters. Geplante Änderungen oder Leistungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die

Zustimmung des Mieters zur Änderung der Leistungen und AGB gilt als erteilt, wenn der Mieter der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Änderungsankündigung in Textform widerspricht. FotoboxMIETE  verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist für den Widerspruch sowie das Texterfordernis hinzuweisen. Ebenso FotoboxMIETE  den Mieter auf die Bedeutung und die Folgen des Unterlassens des Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Mieter der Änderung der AGB oder der Leistungen frist- und formgerecht, läuft das Vertragsverhältnis unter den bisher vereinbarten Bedingungen weiter. FotoboxMIETE  behält sich vor, in diesem Fall das Vertragsverhältnis zu kündigen.

17. Alternative Streitbeilegung

gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO & § 36 VSBG Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

                                                                                       

18. Sonstiges/Schlussbestimmungen                                                                                                                                                 

FotoboxMIETE  ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen. Dieses Vorgehen erfordert nicht die Zustimmung des Mieters. Der Mieter stimmt bereits im Voraus zu, dass Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag durch FotoboxMIETE an einen Dritten übertragen werden können. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder teilunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch diejenige Bestimmung ersetzt, die ursprünglichen bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass FotoboxMIETE seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten speichert und automatisch verarbeitet. Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Firmensitz der Firma fotoboxMIETE in Heroldsberg.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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